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Vorlage - GS/2022/005 BV  

Betreff: Antrag der Kulturinitiative Sottrum e. V. auf Bezuschussung des Familien-Sommerfestes 2022 gemäß der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum zurückgezogen   
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
14.02.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2022-01-06 E-Mail von Bohlmann Re Förderantrag Kulturfest Sa. 2.Juli  
Richtlinie Sport-Kultur Stand 31.03.2015  

Sachverhalt:
 

Mit E-Mail vom 06.01.2022 hat die Kulturinitiative Sottrum e. V. einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 2.500,00 Euro für das geplante „Familien-Sommerfest“ mitten in Sottrum am Samstag, den 02.07.2022 im Park am Eichkamp beantragt.

 

Gemäß 2.5 i. v. m. 4.5 der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports sind die Durchführung von öffentlichen kulturellen, sozialen oder sportlichen Veranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Sottrum förderfähig. Der Zuschuss beträgt 50 % des nachgewiesenen Defizits, höchstens jedoch 1.000,00 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch pro Antragsteller 2.000,00 Euro im Jahr.

 

Nach den Richtlinien und dem gemäß Antrag aufgeführten Defizit in Höhe von 2.500,00 Euro beträgt der Zuschuss höchstens 1.000,00 Euro. (2.500,00 Euro x 50 % = 1.250,00 Euro)

 

Die Förderanträge sind gemäß Punkt 3 vor Durchführung der Maßnahme schriftlich an die Gemeinde zur richten. Die Anträge müssen bis zum 15.10. für Zuweisungen des folgenden Haushaltsjahres eingehen. Später eingehende Anträge werden erst für das übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt.

Da der Förderantrag erst am 06.01.2022 eingegangen ist, müsste darüber beraten werden, ob der Antragr das Haushaltsjahr 2022 noch zugelassen oder erst für das nächste Jahr 2023 eingestellt wird.

 

Im Haushalt Kostenstelle 281002.431800 (Zuschüsse an übrige Bereiche S. 142, App: S. 163), wurde bislang kein Ansatz für die Kulturinitiative vorgesehen. Der dort aufgeführte Ansatz in Höhe von 500,00 Euro bezieht sich auf den Zuschuss an den Heimatverein für das Erntefest. Bei einer Genehmigung des Zuschusses sste der Ansatz auf 1.500,00 Euro erhöht werden.

 

 

Anlage(n):

 

-          E-Mail-Antrag vom 06.01.2022 mit Finanzierungsplan

-          Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports

 



 


 

Der Rat der Gemeinde Sottrum genehmigt der Kulturinitiative Sottrum e. V. gemäß 2.5 i. v. m. 4.5 der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports r die Durchführung des „Familien-Sommerfestes“ am Samstag, den 02.07.2022 im Park am Eichkamp einen Zuschuss in Höhe von 50 % des nachgewiesenen Defizits chstens jedoch 1.000,00 Euro. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises. Der bisherige Haushaltsansatz in der Kostenstelle 281002.431800 in Höhe von 500,00 Euro wird um den maximalen Zuschussbetrag auf insgesamt                   1.500,00 Euro erhöht.