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Vorlage - SG/2022/002 BV
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Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2012 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts wird nachträglich versandt.
Im Bericht werden einige Hinweise auf Änderungen gegeben, die im Einvernehmen mit dem RPA im Jahresabschluss für das Jahr 2013 umgesetzt werden sollen. Dieses Verfahren soll dazu dienen den Aufwand einer Änderung im Jahresabschluss 2012 auszuschließen. Änderungen im Jahresabschluss 2012 hätten zu einer erneuten Prüfung durch das RPA geführt. Eine Abwägung des Nutzens und des Aufwands hat zu der Entscheidung geführt, dass Änderungen in den nächstmöglichen Jahresabschlüssen vorzunehmen sind, um so kumuliert ein korrektes Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde auszuweisen. Insgesamt soll das Verfahren zu einer Beschleunigung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse führen.
Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:
Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Samtgemeinde Sottrum und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gegen die Entlastung des Samtgemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2012 bestehen insofern keine Bedenken.
Der Rat der Samtgemeinde nimmt den vorgelegten Abschlussbericht es RPA für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2012.
Der Rat der Samtgemeinde erteilt dem Samtgemeindebürgermeister für das Jahr 2012 Entlastung.