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Vorlage - SG/2022/002 BV  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2012 sowie Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Jahr 2012
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
20.01.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
002 Anlage Entwurf_Prüfungsbericht_2012_SG_Sottrum  
002 Anlage Zusammenfassung RPA_Pruefbericht_2012  

Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2012 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts wird nachträglich versandt.

 

Im Bericht werden einige Hinweise auf Änderungen gegeben, die im Einvernehmen mit dem RPA im Jahresabschluss für das Jahr 2013 umgesetzt werden sollen. Dieses Verfahren soll dazu dienen den Aufwand einer Änderung im Jahresabschluss 2012 auszuschließen. Änderungen im Jahresabschluss 2012 hätten zu einer erneuten Prüfung durch das RPA geführt. Eine Abwägung des Nutzens und des Aufwands hat zu der Entscheidung geführt, dass Änderungen in den nächstmöglichen Jahresabschlüssen vorzunehmen sind, um so kumuliert ein korrektes Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde auszuweisen. Insgesamt soll das Verfahren zu einer Beschleunigung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse führen.

 

 Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:

 

Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Samtgemeinde Sottrum und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gegen die Entlastung des Samtgemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2012 bestehen insofern keine Bedenken.
 


Der Rat der Samtgemeinde nimmt den vorgelegten Abschlussbericht es RPA für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2012.

 

Der Rat der Samtgemeinde erteilt dem Samtgemeindebürgermeister für das Jahr 2012 Entlastung.