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Vorlage - SG/2022/001 BV
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Sachverhalt:
Auf der Grundlage des vorgelegten 1. Entwurfes zum Haushaltsplan 2022 ist die Beratung in
den Fachausschüssen erfolgt.
Die Empfehlungen aus den vorbereitendenden Fachausschüssen sind in den Haushalts-planentwurf 2022 mit Stand vom 13.01.2022 berücksichtigt. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind in der Änderungsliste (Anlage) zusammengestellt, auch sofern sich nur Änderungen für die Jahre 2023 folgende ergeben haben.
Mit der Vorlage wird der Entwurf zur Haushaltssatzung sowie die Aktualisierung zur
Gesamtübersicht mit Ergebnis- und Finanzhaushalt einschl. Investitionsübersicht 2022 - 2025,
zum Teilhaushalt sowie zu den Anlagen 1 - 3, 5 und 7 (Haushaltsquerschnitt Ergebnis- und
Finanzhaushalt, Daten der Haushaltswirtschaft, Übersicht über den Stand der Schulden und
Übersicht über die Teilhaushalte) übersandt.
Die Aufgabenbereiche und damit die Produkte je Teilhaushalt sind ab 2022 analog der
Ergebnisse aus dem Prozess „Schnittstellenoptimierung“ zugeordnet worden (siehe Anlage 7).
Die Samtgemeindeumlage ist mit 33,56 % ( ca. 5 Mio. €) , die Kreisumlage mit 44 Punkten berücksichtigt. In den folgenden Jahren soll die Samtgemeindeumlage analog der Berechnungsweise der Kreisumlage auf Basis von %-Punkten berechnet werden.
Die Kreditermächtigungen sind jeweils mit 3,815 Mio. € für 2022 zzgl. 2,4 Mio. € aus dem Jahr 2021 ( 2,4 Mio. € für 2023; 0,975 Mio. € für 2024 ) in den Haushalt eingestellt worden.
Die Ansätze für Zins- und Tilgung sind ab 2022 auf Basis der Kreditaufnahme über Verträge
mit 20-jährlicher Laufzeit im Rahmen eines Annuitätendarlehens als Volltilger berechnet
worden. Dies bedeutet, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit die Darlehensschuld getilgt ist.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 42.800 €, das außerordentliche
Ergebnis beläuft sich auf 1.000 €. Insgesamt ergibt sich ein Überschluss im
Ergebnishaushalt von 43.800 €.
Die Beträge für die Tilgung von Krediten (572.500 €) können in voller Höhe aus dem Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit (807.800 €) finanziert werden.
Über den Stand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und das weitere Vorgehen bei der Erstellung der offenen Jahresabschlüsse informieren wir in der beiliegenden Anlage.
A ) Der Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm und dem Stellenplan
2022 wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.
B ) Dem beschriebenen Vorgehen bei der Erstellung der offenen Jahresabschlüsse, wie in der
Anlage beschrieben wird zugestimmt.
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