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Vorlage - SG/2022/001 BV  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das
Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
20.01.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
##Haushaltplan SG Sottrum 20_01_2022  
Planung_Jahresabschluesse_SG_und_MG_ab_2012  
Vergleich Planstufe 2 zu 4  

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des vorgelegten 1. Entwurfes zum Haushaltsplan 2022 ist die Beratung in

den Fachausschüssen erfolgt.

 

Die Empfehlungen aus den vorbereitendenden Fachausschüssen sind in den Haushalts-planentwurf 2022 mit Stand vom 13.01.2022 berücksichtigt. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind in der Änderungsliste (Anlage) zusammengestellt, auch sofern sich nur Änderungen für die Jahre 2023 folgende ergeben haben.

 

Mit der Vorlage wird der Entwurf zur Haushaltssatzung sowie die Aktualisierung zur

Gesamtübersicht mit Ergebnis- und Finanzhaushalt einschl. Investitionsübersicht 2022 - 2025,

zum Teilhaushalt sowie zu den Anlagen 1 - 3, 5 und 7 (Haushaltsquerschnitt Ergebnis- und

Finanzhaushalt, Daten der Haushaltswirtschaft, Übersicht über den Stand der Schulden und

Übersicht über die Teilhaushalte) übersandt.

 

Die Aufgabenbereiche und damit die Produkte je Teilhaushalt sind ab 2022 analog der

Ergebnisse aus dem Prozess „Schnittstellenoptimierung“ zugeordnet worden (siehe Anlage 7).

 

Die Samtgemeindeumlage ist mit 33,56 % ( ca. 5 Mio. €) , die Kreisumlage mit 44 Punkten berücksichtigt. In den folgenden Jahren soll die Samtgemeindeumlage analog der Berechnungsweise der Kreisumlage auf Basis von %-Punkten berechnet werden.

Die Kreditermächtigungen sind jeweils mit 3,815 Mio. €r 2022 zzgl. 2,4 Mio. € aus dem Jahr 2021  ( 2,4 Mio. €r  2023; 0,975 Mio. €r 2024 ) in den Haushalt eingestellt worden.

 

Die Ansätze für Zins- und Tilgung sind ab 2022 auf Basis der Kreditaufnahme über Verträge

mit 20-jährlicher Laufzeit im Rahmen eines Annuitätendarlehens als Volltilger berechnet

worden. Dies bedeutet, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit die Darlehensschuld getilgt ist.

Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 42.800 €, das außerordentliche

Ergebnis beläuft sich auf 1.000 €. Insgesamt ergibt sich ein Überschluss im

Ergebnishaushalt von 43.800 €.

Die Beträge für die Tilgung von Krediten (572.500 €) können in voller Höhe aus dem Saldo

aus laufender Verwaltungstätigkeit (807.800 €) finanziert werden.

 

Über den Stand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und das weitere Vorgehen bei der Erstellung der offenen Jahresabschlüsse informieren wir in der beiliegenden Anlage.
 


A ) Der Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen

      Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm und dem Stellenplan

      2022 wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.

 

B ) Dem beschriebenen Vorgehen bei der Erstellung der offenen Jahresabschlüsse, wie in der

      Anlage beschrieben wird zugestimmt.
 

Stammbaum:
SG/2022/001 BV   Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2022   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/001 BV-01 UB   Haushaltssatzung 2022 Korrektur   Verwaltungsleitung   Umlaufbeschluss Samtgemeinde