Ratsinformationssystem

Vorlage - GRE/2021/004 BV  

Betreff: Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätigen Personen der Gemeinde Reeßum
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2021-12-08 Satzung ueber. d. Gewaehrung von Aufwandsentsch. und Auslagenersatz  
2021-12-09 Aufstellung Aufwandsentschaedigungen Samtgemeinde Sottrum  

Sachverhalt:

Die Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätigen Personen der Gemeinde Reeßum ist zuletzt Ende 2016 geändert worden. Hier ist die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gesenkt und die der Stellvertreter erhöht worden. Weiterhin wurde die Aufwandsentschädigung für den Protokolldienst hinzugenommen.

 

Da der Rat der Gemeinde Reeßum zukünftig mit dem Ratsinformationssystem ALLRIS arbeiten wird, werden die Ratsmitglieder hierfür eigene Hardware und eigene Datenzugänge nutzen müssen. Ggf. entstehen gelegentlich auch Druckkosten. Um diese Mehrkosten abzudecken schlage ich eine Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung für alle Ratsmitglieder um 10,-€ vor. Diese Erhöhung haben die Samtgemeinde und erste Mitgliedsgemeinden so bereits beschlossen. Weiterhin schlage ich trotz einer intensiven Zusammenarbeit mit den Stellvertretern und der damit verbundenen Arbeitserleichterung eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters um 50,-€ monatlich vor. Dies scheint auch im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden (siehe Anlage) angemessen.

 

Den Entwurf der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätigen Personen der Gemeinde Reeßum füge ich der Vorlage im Änderungsmodus bei.


 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätigen Personen der Gemeinde Reeßum in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2022.