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Vorlage - SG/60 MV-01 BV-01 MV
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Sachverhalt:
Am 15.7.2021 hat der Samtgemeinderat folgenden Beschluss gefasst: „Die Samtgemeinde Sottrum sieht für das Haushaltsjahr 2022 den Bau von Photovoltaikanlagen am Gymnasium Sottrum und der Oberschule an der Wieste vor. Zu den Haushaltsberatungen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgelegt.“
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurden von Schierenbeck & Bruck, Ingenieurpartnerschaft für Klima & Energie, durchführt. Die ausführliche Darstellung ist als Anhang verfügbar. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse in Kurzform betrachtet.
Schulzentrum Süd
Die bereits vorhandenen Berechnung wurde im Oktober 2021 aktualisiert, um den erwarteten Stromverbrauch durch den Anbau am Gymnasium einzubeziehen. Der Jahresstromverbrauch wird sich durch den Anbau mit Wärmepumpe von 122.000 kWh auf 205.000 kWh erhöhen. Das Ingenieurbüro kommt zu folgendem Ergebnis: „Der Einsatz einer Photovoltaikanlage von unter 100 kW wird empfohlen. Damit liegt die Anlage im Bereich der festen Einspeisevergütung. Für eine größere Anlage (Variante B) spricht der höhere Autarkiegrad und somit ein geringeres Risiko schwankende Strompreise bei Bezug aus dem Netz, ebenso wird ein größerer Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz geleistet. Betriebswirtschaftlich darstellbar sind beide Anlagen, die größere Anlage wirft allerdings eine etwas geringere Rendite ab.“
Schulzentrum Süd | Variante A | Variante B |
Spitzenleistung PV | 30,0 kW | 99,9 kW |
Benötigte Dachfläche | 171 m² | 571 m² |
Investitionskosten | 41.600 € | 118.400 € |
Jahresertrag Strom aus PV | 25.500 kWh | 84.915 kWh |
Eigenverbrauchsanteil | 93% | 62% |
CO2-Einsparung | 12 t CO2/a | 40 t CO2/a |
Nettoerlös | 3.663 €/a | 8.679 €/a |
Amortisation nach | 12,0 a | 14,4 € |
Wirtschaftlichkeit | ja | ja |
Oberschule an der Wieste
Die vorliegende Berechnung wurde bereits im Mai 2020 im Zuge der Solarberatung erstellt. Die Daten sind mit den aktualisierten Daten für das Gymnasium vergleichbar. Der Jahresstromverbrauch der Oberschule beträgt ca. 167.000 kWh. Das Ingenieurbüro kommt zu folgendem Ergebnis: „Der Einsatz einer Photovoltaikanlage von knapp unter 100 kW (Variante A) wird empfohlen. Damit liegt die Anlage im Bereich der festen Einspeisevergütung. Für eine größere Anlage (Variante B, maximale Ausnutzung der vorgeschlagenen Dachflächen) spricht der höhere Autarkiegrad und somit ein geringeres Risiko schwankende Strompreise bei Bezug aus dem Netz, ebenso wird ein größeren Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz geleistet. Betriebswirtschaftlich darstellbar sind beide Anlagen, die größere Anlage wirft allerdings eine etwas geringere Rendite ab.“
Oberschule | Variante A | Variante B |
Spitzenleistung PV | 99,9 kW | 152,3 kW |
Benötigte Dachfläche | 571 m² | 870 m² |
Investitionskosten | 95.900 € | 142.100 € |
Jahresertrag Strom aus PV | 84.915 kWh | 129.413 kWh |
Eigenverbrauchsanteil | 62% | 48 % |
CO2-Einsparung | 40 t CO2/a | 61 t CO2/a |
Nettoerlös | 9.150 €/a | 11.757 €/a |
Amortisation nach | 11,0 a | 12,7 a |
Wirtschaftlichkeit | ja | eingeschränkt |
Für beide Standorte gilt:
Der Einsatz eines Stromspeichers zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteil kann bei derzeitigen Rahmenbedingungen aus Modulkosten, Einspeisevergütung usw. nicht wirtschaftlich dargestellt werden.
E-Mobilität kann durch den zusätzlichen Speicher den Eigennutzungsgrad erhöhen und damit die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage verbessern.
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