Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2021/139 BV  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der nicht dem Rat der Samtgemeinde angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung    
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung ungeändert beschlossen   
04.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport ungeändert beschlossen   
24.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport zur Kenntnis genommen   
22.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport    
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
04.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Entscheidung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   
26.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung zur Kenntnis genommen   
02.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung      
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Entscheidung
24.02.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde ungeändert beschlossen   
28.02.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde ungeändert beschlossen   
09.06.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde ungeändert beschlossen   
17.11.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde    
21.09.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde zur Kenntnis genommen   
09.11.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde    
30.11.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde ungeändert beschlossen   
29.02.2024 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Erklärung über die Pflichtenbelehrung  
Auszug aus dem NKomVG  

Sachverhalt:

Die nicht dem Rat der Samtgemeinde angehörenden Ausschussmitglieder sind gem. § 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG), zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG) und des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG) hinzuweisen. Hierzu liegen Auszüge aus dem NKomVG bei. Da der Hinweis aktenkundig zu

machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen. Außerdem werden sie gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten