Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2021/105 BV  

Betreff: 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum (Aufwandsentschädigungssatzung)

Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
06.12.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum zurückgestellt   
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Rd33321 NSGB Empfehllung 2021  
8. Änderung Aufwandentschädigungssatzung Stand 19.11.2021 Entwurf  

Mit der neuen Wahlperiode ist nach der seit 01.11.2021 gültigen Geschäftsordnung ausschließlich die Nutzung des Ratsinformationssystems r die Abwicklung der Sitzungen vorgesehen. Eine Vielzahl von bisherigen Ratsmitgliedern hat das auch bisher schon so genutzt und zwar mit dem eigenen ohnehin schon verfügbaren Endgerät und der darauf geladenen App. Der Umgang ist gewohnt und damit auch die Anwendung leicht abrufbar. Sowohl Android, Microsoft als auch Apple Geräte ermöglichen problemlos die Anwendung. Von daher sind eine zentrale Beschaffung und Ausleihe seitens der Verwaltung nicht geplant.

 

Der damit verbundene finanzielle Aufwand soll durch die Anpassung der Aufwands-entschädigung abgegolten werden. Die sog. Entschädigungskommission nach§ 55 Abs. NKomVG hat im Juli 2021 die Empfehlungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen bekannt gegeben (s. Anlage 1). Sie hat empfohlen, den mit der Nutzung des Informationssystems verbundenen höheren Aufwand (z. B. schnellere Internetverbindung, erhöhte Druckkosten) bei der Entschädigung zu berücksichtigen.  Die Kommission empfiehlt, dafür keine besondere Pauschale festzulegen, sondern den Aufwand im Rahmen der Aufwandsentschädigung zu berücksichtigen. Zuletzt ist diese Aufwandsentschädigungen zum 01.01.2017 angepasst worden.

 

Betroffen sind neben den Ratsmitgliedern auch die Nichtratsmitglieder, die über das System einen Zugriff zu den Unterlagen erhalten.

Es wird vorgeschlagen, die monatliche Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder und die als Sitzungsgeld ausgezahlte Aufwandsentschädigung für die Nichtratsmitglieder in Ausschüssen um 10 Euro zu erhöhen und damit die §§ 2 und 7 der Satzung entsprechend anzupassen. Die von der Kommission genannten Höchstbeträge werden nicht erreicht.

Durch die Erhöhung entstehen bei 19 Ratsmitgliedern Mehrkosten in Höhe von 1.900 Euro pro Jahr, für die Nichtratsmitglieder rund 250 Euro, mithin für die gesamte Wahlperiode rund 11.000 Euro.

Diese Regelung würde der der Samtgemeinde Sottrum entsprechen, sofern der Samtgemeinderat dem gleichlauteenden Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 16.12.2021 zugestimmt haben sollte.

 

Außerdem ist angedacht auch analog zu dem Beschlussvorschlag an den Samtgemeinderat, den Ausschussvorsitzenden der Gemeinde Sottrum eine erhöhte Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stellen. Neben der Sitzungsleitung haben sie einen erhöhten Aufwand bezogen auf die Sitzungsvorbereitung und aus Sicht der Verwaltung sind sie das politische Bindeglied zwischen Samtgemeinderat und Verwaltung zu den fachlichen Themen. Ihnen obliegt damit ein höherer Aufwand als einem Ratsmitglied ohne besondere Funktion. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, hierfür keine besondere Aufwandsentschädigung vorzusehen, wenn dann sollte sie aber den 1,5-fachen Wert der monatlichen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder nicht übersteigen. Vorgeschlagen wird hier eine Verdopplung der Aufwandsentschädigung allerdings gezahlt als Sitzungsgeld, so dass insgesamt der empfohlene Höchstbetrag nicht überschritten wird.

 

In der vergangenen Wahlperiode ist die Aufwandsentschädigung für die Gemeindedirektorin bzw. den Gemeindedirektor auf 800 Euro monatlich festgelegt worden, für die Stellvertretung auf 400 Euro. Die erhöhte Aufwandsentschädigung wird nur dann gezahlt, wenn der nebenamtliche Gemeindedirektor oder der nebenamtliche stellvertretende Gemeindedirektor nicht gleichzeitig Beamter der Samtgemeinde Sottrum ist. Anderenfalls beträgt die Aufwandsentschädigung 350 Euro bzw. 70 Euro. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge zu erhöhen auf 390 Euro bzw. 350 Euro.

 

Sofern der Rat beschließt, die Zahl der stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister durch Änderung der Hauptsatzung auf drei Personen zu erhöhen, soll sich darüber die Aufwandsentschädigung von 100 Euro auf 70 Euro reduzieren, so dass der  Aufwand insgesamt nur unwesentlich höher ist als bisher.  

 


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt als Anlage 2 beigefügte Fassung der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 30.08.2010.