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Vorlage - GS/2021/087 BV
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Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2012 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts ist der Vorlage beigefügt.
Im Bericht werden einige Hinweise auf Änderungen gegeben, die im Einvernehmen mit dem RPA im Jahresabschluss für das Jahr 2013 umgesetzt werden sollen. Dieses Verfahren soll dazu dienen den Aufwand einer Änderung im Jahresabschluss 2012 auszuschließen. Änderungen im Jahresabschluss 2012 hätten zu einer erneuten Prüfung durch das RPA geführt. Eine Abwägung des Nutzens und des Aufwands hat zu der Entscheidung geführt, dass Änderungen in den nächstmöglichen Jahresabschlüssen vorzunehmen sind, um so kumuliert ein korrektes Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde auszuweisen. Insgesamt soll das Verfahren zu einer Beschleunigung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse führen.
Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:
Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Sottrum und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gegen die Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2012 bestehen insofern keine Bedenken.
Der Rat beschließt über den Abschluss des Haushaltsjahres 2012
Der Rat beschließt über die Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2012.
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