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Vorlage - GS/2021/082 BV  

Betreff: Installation von stationären Lüftungsanlagen in den Kindergärten der Gemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
04.10.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
11.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Verwaltungsseitig sind aufgrund des Windhundverfahrens der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ vorsorglich r alle 4 Kindertageseinrichtungen Förderanträge gestellt worden. Der Förderhöchstsatz beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.08.2022.

Die Zuwendungsbescheide liegen mittlerweile mit folgenden maximalen Fördersummen vor:

 

Einrichtung    Zuwendungssumme  Eigenanteil

Wiestekindergarten   320.000 €   80.000 €

Kindergarten Stuckenborstel  160.000 €   40.000 €

Kindergarten Pusteblume  240.000 €   60.000 €

Kinderkrippe Dannert   240.000 €   60.000 €

 

Da noch keine genauen Kostenschätzungen vorliegen, sind pro Raum (Gruppen- und Nebenräume) Investitionskosten inkl. Nebenkosten in Höhe von je 40.000 € angesetzt worden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Einnahmen- und Ausgaben im Haushalt 2022 abzubilden und die Maßnahme bis spätestens zum 30.08.2022 umzusetzen.

 


 


 

1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den schnellstmöglichen Einbau von stationären Lüftungsanlagen in allen förderfähigen Räumen der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Sottrum. Die Haushaltsmittel werden in 2022 eingeplant.

 

2. Der Rat der Gemeinde Sottrum beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung sowie falls erforderlich mit der Beauftragung eines Fachplaners auf Stundenbasis.