Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/082 BV
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Sachverhalt:
Verwaltungsseitig sind aufgrund des Windhundverfahrens der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ vorsorglich für alle 4 Kindertageseinrichtungen Förderanträge gestellt worden. Der Förderhöchstsatz beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.08.2022.
Die Zuwendungsbescheide liegen mittlerweile mit folgenden maximalen Fördersummen vor:
Einrichtung Zuwendungssumme Eigenanteil
Wiestekindergarten 320.000 € 80.000 €
Kindergarten Stuckenborstel 160.000 € 40.000 €
Kindergarten Pusteblume 240.000 € 60.000 €
Kinderkrippe Dannert 240.000 € 60.000 €
Da noch keine genauen Kostenschätzungen vorliegen, sind pro Raum (Gruppen- und Nebenräume) Investitionskosten inkl. Nebenkosten in Höhe von je 40.000 € angesetzt worden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Einnahmen- und Ausgaben im Haushalt 2022 abzubilden und die Maßnahme bis spätestens zum 30.08.2022 umzusetzen.
1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den schnellstmöglichen Einbau von stationären Lüftungsanlagen in allen förderfähigen Räumen der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Sottrum. Die Haushaltsmittel werden in 2022 eingeplant.
2. Der Rat der Gemeinde Sottrum beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung sowie falls erforderlich mit der Beauftragung eines Fachplaners auf Stundenbasis.