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Vorlage - GS/2021/030 BV
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Sachverhalt:
Der Sottrumer Tennis Club e. V. hat mit Schreiben vom 09.10.2020 (Eingang: 12.10.2020) erneut einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2021 in Höhe von 2.500,00 Euro gestellt. Der Zuschuss soll wiederum für die Beauftragung einer Firma, die die Hälfte der ingesamt 6 Tennisplätze für den Spielbetrieb herrichtet, eingesetzt werden. Weiterhin sollen mit dem Zuschuss erforderliche Materialien für die Platzpflege u. a. das rote Ziegelmehl angeschafft werden.
Im letzten Jahr hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2020 folgenden Beschluss (Vorlage: GS/2020/012) gefasst:
Der Verwaltungsausschuss genehmigt dem Sottrumer Tennis Club e. V. für die Herrichtung von 3 Tennisplätzen und für Materialien für die Platzpflege einen Zuschuss für 2020 in Höhe von 2.500,00 Euro. Für die Haushaltsberatungen 2021 wird der Sottrumer Tennis Club e. V. erneut zwecks Berichterstattung über den Entwicklungsstand des Vereines eingeladen.
Der Antrag aus dem Jahr 2019 sah seitens des Sottrumer Tennis Club e. V. eine finanzielle Unterstützung für 3 Jahre à 2.500,00 Euro vor, so dass nunmehr über eine letztmalige Unterstützung beraten und entschieden werden müsste.
Ich habe zur Sitzung den 1. Vorszitenden Herrn Mark Mosig sowie den 2. Vorsitzenden Herrn Dietmar Seekamp zwecks Berichterstattung über den Entwicklungsstand und zur Beantwortung von eventuellen Fragen eingeladen.
Anlage(n):
- Antrag Sottrumer Tennis Club e. V. vom 09.10.2020
- Flyer und Plakat aus der Mitgliederwerbung 2020
Der Verwaltungsausschuss genehmigt – nicht – dem Sottrumer Tennis Club e. V. für die Herrichtung von 3 Tennisplätzen und für Materialien für die Platzpflege letztmalig einen Zuschuss für 2021 in Höhe von 2.500,00 Euro.