Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2021/020 BV  

Betreff: Kindergartengebühren während der Corona-Pandemie
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Kindergartenkuratorium der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.04.2021    Sitzung des Kindergartenkuratoriums der Gemeinde Sottrum      
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.05.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.05.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Sottrum waren vom 16.12.2020 bis zum 05.03.2021 im Szenario C. Seit diesem Tag fand in den Einrichtungen, wie bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr letzten Jahres, nur eine Notbetreuung statt.

Die Kindergartenordnung und die Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren enthalten weiterhin keinerlei Regelungen für derartige Situationen. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den folgenden Ratsbeschluss vom 06.07.2020 analog anzuwenden:

 

1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, vor dem Hintergrund der coronabedingten Schließungen von Kindertagesstätten, für die nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten keine Elternbeiträge zu erheben.

2. Dies gilt für die Zeit vom 01.04. bis 31.07.2020, und nicht für Eltern die während dieser Zeit eine Betreuung in Anspruch genommen haben.

3. Die Abrechnung erfolgt für die in Anspruch genommenen Tage der Betreuung.

 

Ich werde in der Sitzung die Gebührenausfallhöhe mitteilen

 

 

 

 

 

 


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, vor dem Hintergrund der coronabedingten Schließungen von Kindertagesstätten, für die nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten keine Elternbeiträge zu erheben.

 

2. Dies gilt für die Zeit vom 16.12.2020 bis 05.03.2021, und nicht für Eltern die während dieser Zeit eine Betreuung in Anspruch genommen haben.

 

3. Die Abrechnung erfolgt für die in Anspruch genommenen Tage der Betreuung.