Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2021/004 BV
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Sachverhalt:
Herr Marco Körner ist seit dem 01.01.2021 bei der Samtgemeinde Sottrum als Angestellter im Rathaus beschäftigt. Diese Tätigkeit ist nach § 50 NKomVG mit dem Ratsmandat unvereinbar.
Gem. § 52 Abs. 8 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzung hierfür vorliegt. Herrn Körner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Samtgemeinderat stellt fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust des Samtgemeinderatsmitglieds Marco Körner vorliegen.