Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2020/127 BV
|
|
Sachverhalt:
Die Anregungen im Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB begründen keine erneute Auslegung des Planentwurfes. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Die im Entwurf vorliegende 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, wird beschlossen.