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Vorlage - SG/2020/095  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 mit Stellenplan 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Samtgemeinde Entscheidung
22.10.2020 
Sitzung des Finanzausschusses    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
HH SG 2021_Teil A_1. Entwurf HH-Satzung Vorbericht Gesamtproduktplan  
HH SG 2021_Teil B_1. Entwurf Teilhaushaltsplan  
HH SG 2021_Teil c_1. Entwurf Stellenplan  

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2021 wird zum zehnten Mal als produktorientierter Haushalt nach dem doppischen Haushaltsrecht vorgelegt.

 

In dem Entwurf zur Haushaltssatzung für 2021 schließen die ordentlichen Erträge mit  13.927.400 € und die Aufwendungen mit 13.895.700 € ab. Der Überschuss daraus beträgt für 2021 insgesamt 32.700 €.

 

Die Samtgemeindeumlage ist für 2021 und für die Folgejahre mit 5,0 Mio. € ohne Sondertilgung veranschlagt. Die Kreisumlage ist mit 46,5 v. H. der Umlagegrundlagen berechnet worden.

 

Die Steuerkraftmesszahl 2021 ist vorläufig. Sie basiert auf den bis Mitte September vorliegenden Werten und ist im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung errechnet worden. Die Übersicht zu den Schlüsselzuweisungen wird nachgereicht, sobald die endgültigen Werte für die Steuerkraftmesszahl 2021 vorliegen (ca. Anfang November). Zum zweiten Finanzausschuss am 26.11.2020 wird der Ansatz für Schlüsselzuweisungen ggf. zu aktualisieren sein.

 

Gegenüber dem Vorjahr 2020 ergibt sich im Ergebnishaushalt eine weitere Erhöhung der Personalkosten um 608.000 €. Dies resultiert neben der jährlichen prozentualen Steigerung, die mit 3 % kalkuliert worden ist, aus gestiegenen Personalbedarfen in der Samtgemeinde. Der Stellenplan umfasst insgesamt 68,32 Vollzeitstellen, eine Erhöhung um 6,71 Vollzeitstellen. Die Stellenerhöhung in der Kernverwaltung ist vor dem Hintergrund der Schnittstellenoptimierung und der Neustrukturierung der Samtgemeindeverwaltung zu sehen. Sie umfasst insgesamt 2,5 Stellen für

 

  • 1 Stelle Verwaltungskraft Vergabestellen TVöD E9c
  • 1 Stelle Tiefbau-Techniker, TVöD E 9b
  • 0,5 Stelle für die Integration von Flüchtlingen TVöD E5 befristet für die Dauer und vorbehaltlich einer vollständigen Kostenübernahme durch den Landkreis

Die übrigen Stellen ergeben sich aus

 

  • 0,5 Stelle für die Kläranlage, TVöD E 5, schon in 2020 beschlossen aber im Stellenplan nicht vollzogen worden. Diese Aufwendungen werden über den Gebührenhaushalt der Kläranlage finanziert.
  • 0,76 Stelle für das Freibad TVöD E 5, Schwimmmeistergehilfe zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten und Sicherstellung der Badeaufsicht
  • 1,6 Stellen Hausmeister TVöD E 5, davon 1 Stelle für das Gymnasium Sottrum,  0,5 Stelle für die GS am Eichkamp und 0,1 Stelle für das Rathaus
  • 0,3 Stelle Schulsekretärin TVöD 5, resultierend aus höheren Schülerzahlen Gymnasium Sottrum durch Einführung des G 9 und in der Oberschule.
  • 1,05 Stellen TVöD 1 aus Reinigungs- und Mensakräfte Gymnasium Sottrum und erweiterte Öffnungszeiten Grünabfallsammelplatz

Die Personalaufwendungen für diese Stellen sind in den Haushaltsansätzen mit aufgenommen worden. Eine Abbildung im Stellenplan ist erfolgt.

 

Neben den Personalkosten ist eine deutliche Kostensteigerung bei den Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen gegenüber den Vorjahreswerten zu verzeichnen. Die Ansatzerhöhung spiegelt sich vor allem in den Bereichen TUI- und Telekommunikation und im Teilhaushalt 4 Schulen und Liegenschaften im Bereich Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie im Bereich Sach- und Dienstleistungen wieder.

 

Investitionen sind in 2021 im Schwerpunkt geplant für die Erweiterung des Rathauses, Technik unterstützende Verarbeitungssysteme, Ganztagsschule Gymnasium Sottrum, Schulhof Grundschule Ahausen, Baumaßnahme Lehrerzimmer Grundschule Horstedt, Brandschutzmaßnahmen Oberschule an der Wieste, Herstellung eines Grünabfallsammelplatzes und der Erschließung von insgesamt drei Baugebieten. Die Planungen enthalten für den Bereich Feuerwehr noch den Sachstand aus der Feuerwehrbedarfsplanung 2017 – 2021. Aktuell läuft der Planungsprozess bis 2026. Die sich dort ergebenden ggf. auch für 2021 in der Priorität veränderten Investitionsbedarfe sind noch im Beratungsverfahren zu berücksichtigt.

 

Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.


 

 

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Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für 2021 nebst Analgen zu zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.