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Vorlage - SG/2020/085  

Betreff: Abwasserbeseitigung;
hier: Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
29.10.2020 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Finanzausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
10.12.2020 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
17.12.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2020-09-24 Gebührenbedarfsberechnung Fäkalschlamm  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:


Für den Betrieb der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2017 bis 2019 abgerechnet und den Bedarf für 2021 bis 2023 neu kalkuliert. Die Bedarfsermittlung ergab, dass eine Gebührenanpassung erforderlich wird.

Einen wesentlichen Faktor der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen die Transportkosten dar. Die vorgelegte Bedarfsermittlung stellt die Gebührenanpassung auf die bis Ende 2021 ausgeschrieben Einheitspreise ab. Sollten sich diese Tarife bei der nächsten Ausschreibung erheblich ändern, steht eine weitere Neukalkulation an.

Um die künftig anfallenden Kosten zu decken, ist es erforderlich, die Grundgebühr je Transportfahrt von 60,00 € auf 70,00 € zu erhöhen. Zudem werden die Arbeitspreise für die Behandlung von Fäkalschlamm mit 51,84 €/m³ (statt 41,79 €/m³) und von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben mit 27,96 €/m³ (statt 21,90 €/m³) neu festgesetzt. Die Kosten der Sondereinsätze orientieren sich allein an den derzeit ausgeschrieben Konditionen.

Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2020 zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020.