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Vorlage - SG/2020/083
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Sachverhalt:
Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet die gemäß beschlossener Bedarfsermittlung erforderliche Anpassung der Benutzungsgebühr. Zur Umsetzung der Gebührenbedarfsberechnung 2020 ist die Entwässerungsabgabensatzung zu ändern. Im Rahmen der Satzungsänderung ist daher im § 12 Abs. 1 der Satzung der Wert 1,77 € durch 2,39 € zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt die 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Sottrum.