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Auszug - Änderungsantrag zur Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum
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Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
0 16 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
§2, (2) der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum wird wie folgt geändert:
Sie erhalten daneben für die Teilnahme an Rats-, Verwaltungsausschuss-, Fachausschuss- und Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld von 30 € je Sitzung. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag werden nicht mehr als zwei Sitzungsgelder gewährt. Für Sitzungen, die während Sitzungsunterbrechungen einer Ratssitzung stattfinden, wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Die maximale Zahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgelder gezahlt werden, richtet sich nach der Anzahl der Wochen mit stattgefunden Sitzungen von Rat, VA und Ausschüssen in einem Kalenderjahr.