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Auszug - Antrag der Fachstelle Sucht und Suchtprävention auf finanzielle Förderung  

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:19 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/090 MV Antrag der Fachstelle Sucht und Suchtprävention auf finanzielle Förderung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll

ESGRin Wendt informiert, dass die Fachstelle Sucht ein kreisweites Angebot anzubieten hat, dass auch für Betroffene in der Samtgemeinde Sottrum uneingeschränkt zur Verfügung steht. Dies ist bis 2022 vertraglich über den Landkreis Rotenburg (W.) geregelt. Das Angebot wurde im Jahr 2021 von 47 Personen aus dem Samtgemeindegebiet in Anspruch genommen. Sie möchte eine doppelte kommunale Förderung vermeiden, denn die Samtgemeinde ist durch die Kreisumlage Mitfinanzierer.

 

Am. Heinrich spricht sich im Namen der CDU-Fraktion ebenso gegen eine Doppelförderung aus. Er verweist ebenso auf das bereits bestehende Angebot.

 

Am. Brandt möchte dem Antrag der Fachstelle Sucht und Suchtprävention folgen und diese Arbeit finanziell unterstützen.

 

NRm. Walter möchte die wertvolle Arbeit der Fachstelle ebenso unterstützen, benötigt hierfür aber noch eine Kostenübersicht, die einzureichen wäre.

 

Am. Dreyer beantragt, die Fachstelle Sucht und Suchtprävention in Haushaltsjahr 2022 mit 2.250 € zu unterstützen. Die Fachstelle wird aufgefordert, bis zur Samtgemeindeausschusssitzung am 20.01.2022 eine Kostenaufstellung einzureichen.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Beschluss:

 

Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. r die Fachstelle Sucht und Suchtprävention im Landkreis Rotenburg (W.) wird ein Ansatz in Höhe von 2.250 € in den Haushalt 2022 eingestellt.

 

  1. Die Fachstelle wird aufgefordert, bis zur Samtgemeindeausschusssitzung am 20.01.2022 eine Kostenaufstellung einzureichen.