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Auszug - Klimaschutzmanagement - Anschlussvorhaben  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/094 Klimaschutzmanagement - Anschlussvorhaben
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Am 31.8.20201 endet das Erstvorhaben „KSI: Schaffung einer Stelle für Klimaschutz-management zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Samtgemeinde Sottrum und ihrer Mitgliedsgemeinden“. Dieses Projekt läuft seit dem 1.9.2018 und wird mit 65% vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

 

Die im Klimaschutzkonzept genannten Maßnahmen sind in drei zeitliche Kategorien unterteilt: (kurzfristig (2018 – 2021), mittelfristig (2018 – 2028) und langfristig (2018 - 2033). Mehrere kurzfristige Ziele sind mit der Einführung eines Energiemanagementsystems, der Erstellung eines Energieberichts und der Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen verbunden mit Energie und Kosteneinsparungen umgesetzt.

 

Um mittel- und langfristige Maßnahmen durchzuführen und damit die ersten Schritte nachhaltig zu etablieren, ist es möglich, ein Anschlussvorhaben zur weiteren Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept zu beantragen. Ziel ist es dann, verstärkt Klimaschutzaspekte in Verwaltungsabläufe und –entscheidungen zu integrieren. Folgende Maßnahmen könnten umgesetzt werden:

 

  • Gesamtkonzept nachhaltige vernetzte Mobilität in der Samtgemeinde
  • Bildungsinitiative Schule und Kindergarten
  • Bauleitplanung: Beispiele zur klimaschonenden Energieerzeugung in Neubaugebieten
  • Bauleitplanung: Dezentrale Wärmeversorgung in Neubaugebieten
  • Carsharing

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt dann 24 Monate, d.h. das Projekt liefe vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2023. Die Förderquote ist mit 40 Prozent, maximal 50 Prozent benannt.

 

Folgende Leistungen können für das Anschlussvorhaben beantragt werden:

  • Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Stelle für Klimaschutzmanagement), einschließlich Reisekosten und Teilnahmegebühren für Veranstaltungen und Fortbildungen von maximal 5 Tagen pro Jahr
  • Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr
  • Sachausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 3.333 €
  • Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 13.333 €.

 

Abrechenbare Personal- und Sachkosten belaufen sich für das Jahr 2021 ab 09 2021 auf rund 23.900 €, für das Jahr 2022 auf rund 45.750 € und für das Jahr 2023 auf rund 33.600 €. Im Fall einer vierzigprozentigen Förderung entfallen auf die Samtgemeinde Kosten in Höhe von insgesamt 61.950 €, im Fall einer hälftigen Finanzierung in Höhe von insgesamt 51.600 €. Im Haushaltsentwurf 2021 ist mit einer Förderung in Höhe von 40 Prozent kalkuliert worden.

Der Antrag muss bis spätesten 28.2.2021 beim ptj mit einer umfangreichen Vorhabenbeschreibung und einem Berechnungsformular eingegangen sein.

 

X

 

AM Brandt bittet darum, die Energiekosten aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 einmal gegenüber zustellen, damit ersichtlich wird, welche Ergebnisse mit dem Klimaschutzkonzept erzielt werden konnten.

 

Klimaschutzbeauftragte Dr. Taberski sichert zu, die Kosten noch einmal aufzulisten und grafisch darzustellen und als Anlage dem Protokoll beizufügen.

 


Nach kurzer weiterer Aussprache wird einstimmig (6 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) beschlossen:

 

 


Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Samtgemeinde beschließt die Beantragung eines Anschlussvorhabens zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.