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Auszug - Sottrum 2030  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 05.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2020/077 Sottrum 2030
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dr. Berding vom Büro Plan Zwei hat in der Ratssitzung am 06.07.2020 das Zwischenergebnis zum Projekt „Sottrum 2030“ vorgestellt. Ziel ist es, den Abschlussbericht bis zum Ende des Jahres 2020 fertigzustellen. Dieser beinhaltet dann als Entwurf ein Entwicklungskonzept mit tatsächlich umzusetzenden Maßnahmen.


Es bestand in der letzten Ratssitzung Einigkeit darüber, diesem Thema nochmals eine separate Ratssitzung zu widmen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Arbeitsgruppe zu diesem Thema am 16.10.2020 ebenfalls weiter berät.

 

X

 

GD Bahrenburg trägt die Vorlage in Kurzfassung vor und äert, dass die festgelegten Ziele als Grundlage für die Maßnahmenentwicklung dienen sollen. Die Ziele, sowie auch die dazugehörigen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig zu planen und bei zukünftigen Beschlüssen zu priorisieren.

 

Bevor Herr Dr. Berding vom Büro Plan Zwei mit der Vorstellung der festgelegten Ziele beginnt, verkündet er, dass sich alle an dem Projekt „Sottrum 2030“ Beteiligten nun auf der Zielebene befinden. Herr Dr. Berding betont, dass es bei der Präsentation ausschließlich um die erarbeiteten Ziele geht. Diese werden Schritt für Schritt durchgegangen und nach Bedarf noch einmal ergänzt oder geändert.
Das Gemeindeentwicklungskonzept soll als informelles Instrument dienen. Es hat keine gesetzgebende Kraft, sondern ist vielmehr eine Leitlinie für die Zukunft. Auch kann es als Argumentationsgrundlage eingesetzt werden und eine Art Kompass zur Orientierung sein. Das Gemeindeentwicklungskonzept kann die Grundlage für zukünftige Beschlüsse, Projekte und Entscheidungen sein.
Jede einzelne Maßnahme wird separat beschlossen. Das Gemeindeentwicklungskonzept bietet hierfür die Richtschnur. Auch die Haushaltsmittel und zukünftig benötigte Fördermittel können anhand dessen separat geplant werden.

 

Bgm. Krahn ergänzt, dass jeder zukünftige Rat selbst entscheiden kann, ob das Gemeindeentwicklungskonzept genutzt wird. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung.

 

RM Zack möchte wissen, wie aus den geplanten Zielen die Maßnahmen entwickelt werden und ob dann immer anhand der Maßnahme entschieden wird.

 

Herr Dr. Berding erklärt, dass sein Büro lediglich eine Empfehlung abgibt, dies jedoch nicht für jeden einzelnen Bebauungsplan. Im Anschluss an die Präsentation wird anhand von Beispielen  noch einmal im Detail dargestellt, wie aus einem gesetzten Ziel die Maßnahme entwickelt wird.

 

RM Gässler teilt mit, dass er mit dem Konzept des Büros vollkommen zufrieden ist. Es ist eine zukünftige Richtlinie. Die Bebauungspläne müssen seiner Ansicht nach nicht sofort geändert werden. Es sollte von Fall zu Fall gearbeitet bzw. entschieden werden.

 

RM Klee weist darauf hin, dass das Entwicklungskonzept genau für diese Entscheidungen als Richtschnur dient. Er ist der Ansicht, dass anhand des Konzepts abgewogen werden muss, was wichtiger ist. Entweder passt die Maßnahme zum Konzept und wird entsprechend umgesetzt oder eben nicht.

 

Aus der  Sicht von Herrn Dr. Berding ist es wichtig, einen breiten Konsens herzustellen, der auch in Zukunft bestehen bleibt.

Als nächstes stellt er die mit der Arbeitsgruppe und den Ratsmitgliedern gemeinsam erarbeiteten Ziele in der Endfassung anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Zu dem Handlungsfeld „Wohnen und soziale Infrastruktur“chte RM Klee wissen, ob es nach dem Unterziel „Wohnraum vorrangig im Bestand entwickeln“ richtig ist, dass zunächst innerorts der Wohnbestand erweitert werden müsste. Also folglich ein verdichtetes Bauen und kein Bauen auf „grünen Flächen“.

 

Herr Dr. Berding bejaht dies. Gerade auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit sollte immer zuerst geschaut werden, was vorhanden ist.

 

Zu dem HandlungsfeldEinzelhandel, Arbeit und Wirtschaft“chte Bgm. Krahn wissen, ob es aus der Sicht des Planungsbüros sinnvoll wäre, ein Einzelhandelskonzept entwickeln zu lassen.

 

Herr Dr. Berding hält die Entwicklung eines Einzelhandelskonzepts für eine gute Anregung.

 

RM Klee gibt zu bedenken, dass die Gewerbe auf der einen Seite laut der Zielsetzung klein gehalten werden sollen (Unterziel „Kleinteilige und vielfältige Gewerbestruktur sichern“) auf der anderen Seite aber auch ein Ziel formuliert wurde nach dem die Gewerbegebiete genutzt werden sollen um größere Gewerbebetriebe zu gewinnen (Unterziel „Standortqualitäten und Profilierung der Gewerbegebiete nutzen“). Das beides passt seiner Meinung nach nicht richtig zusammen.

 

RM Dr. Paar stimmt RM Klee zu. Die beiden Unterziele widersprechen sich ihrer Ansicht nach.

 

Herr Dr. Berding weist darauf hin, dass sich die beiden Unterziele nicht widersprechen, sondern vielmehr ergänzen. Das Eine schließt das Andere nicht aus. Es handelt sich bei dem Entwicklungskonzept um keine harte Linie von der nicht abgewichen werden darf. Es ist immer eine Auslegungssache. Es muss abgewogen werden, was im Einzelfall eine höhere Priorit hat.

 

RM Figgen ist der Meinung, dass eine klare Grenze gesetzt werden sollte.

 

Herr Dr. Berding erwidert, dass gerade dies nicht gemacht werden sollte. Es sollen keine Grenzen gesetzt werden, sondern von Fall zu Fall entschieden werden wo die Priorität liegt.

 

RM Dr. Paar wendet ein, dass sich die Einwohner in Sottrum wünschen, dass der Ort so bleibt, wie er ist. Das Problem ist ihrer Ansicht nach jedoch, dass es im Raumordnungsprogramm übergeordnete Aufgaben gibt, die die Gemeinde zu erfüllen hat. Hierzu zählt unter anderem das Schaffen von Arbeitsplätzen, Wohnraum und Gewerbeflächen.

 

Herr Dr. Berding betont noch einmal, dass es sich bei dem Entwicklungskonzept um keine bindende Verpflichtung handelt. Sottrum soll mit Augenmaß wachsen.

 

RM Loss ergänzt, dass es sich bei dem Entwicklungskonzept um einen Prozess über einen langen Zeitraum handelt. Einzelheiten werden sich in der Endformulierung ergeben.

 

Frau Klehn vom Planungsbüro stimmt Herrn Loss zu. Die Vertiefung kommt mit den Maßnahmen und mit den Maßnahmen wird dann die nächste Phase geschaffen.

 

GD Bahrenburg äert, dass der Rat die Aufgabe hat, dem nächsten Rat das Konzept als eine Art Leitfaden an die Hand zugegen. Es kann natürlich auch vereinzelt zu Abweichungen kommen, jedoch sollte die Richtung stets eingehalten werden.

 

Zu dem Handlungsfeld „Verkehr und Mobilität“ gibt Bgm. Krahn zu bedenken, dass die Entscheidung über einige Punkte, wie unter anderem der Punkt „ÖPNV“, nicht alleine bei der  Gemeinde Sottrum liegt.

 

RM Zack möchte wissen, was unter Unterziel „Ortskern und Wohngebiete vom Kfz-Verkehr entlasten“ als Entlastung des Ortskerns verstanden wird.

 

Herr Dr. Berding antwortet, dass mit dem Ortskern die Ortslage Sottrum gemeint ist („Sottrum City“). Entlasten heißt seiner Auffassung nach, nicht den Ort Sottrum komplett von PKWs frei zu machen. Es braucht ein Konzept für die Verkehrsentwicklung.

 

RM Fricke merkt an, dass der Verkehr für die Geschäfte und Kleinunternehmen im Ort von großer Bedeutung ist. Er sieht unter diesem Gesichtspunkt eine Diskrepanz.

 

Frau Klehn vom Planungsbüro merkt an, dass bis zum Jahr 2030 Klimaschutz eine große Rolle spielen wird. Ziel ist nicht, Sottrum komplett von PKWs zu befreien, sondern beispielsweise den Fokus mehr auf Fahrräder und Fußnger zu legen.

 

RM Fricke hält es für bedenklich, Dinge, wie größere Einkäufe mit dem Fahrrad zu erledigen.

 

Zu dem Handlungsfeld „Freiraum und Umwelt“ stellt RM Zack den Antrag bei dem Unterziel „Flächenverbrauch und landwirtschaftliche Nutzung nachhaltig und naturgerecht gestalten“ das Wort „landwirtschaftliche“ zu streichen.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (16 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:

 

Das Wort „landwirtschaftliche“ wird aus der Zielformulierung gestrichen, sodass es nun wie folgt lautet: „Flächenverbrauch und Nutzung nachhaltig und naturgerecht gestalten“.

 

Zu dem Handlungsfeld „Ortsbild“ äert RM Fricke, dass es wichtig sei auch zukünftig mehr im Bestand zu arbeiten. Er ist der Meinung, dass das Thema „rmschutz“ nicht genügend berücksichtigt wurde.

 

Herr Dr. Berding wendet ein, dass es bei diesem Handlungsfeld um das Erscheinungsbild des Ortes geht. Technische Fragen seien eher nebensächlich.

 

Bgm. Krahn äert, dass er das Thema Lärmschutz eher in den Bereich der Steigerung der Lebensqualität einordnen würde.

 

Frau Klehn vom Planungsbüro ordnet den Lärmschutz in das HandlungsfeldWohnen und soziale Infrastruktur“ ein.

 

RM Zbytni bittet darum, das Wort „Emission“ mit in die Erläuterung der Unterziele aufzunehmen.

 

Nach kurzer Aussprache wird zum Antrag gebracht den Teilsatz „Weiterentwicklung der Bestandssiedlung im Blick behalten“ in dem Handlungsfeld „Wohnen und soziale Infrastruktur“ bei dem Unterziel „Wohnraum vorrangig im Bestand entwickeln“ mit einzufügen.

Hierüber besteht Einigkeit.
 

Das neue Ziel lautet nun wie folgt:

 

Qualitative Weiterentwicklung der Bestandsgebiete im Blick behalten

 

Die Wohnqualität in den vorhandenen Siedlungsstrukturen ist ein wichtiger Standortfaktor Sottrums. Auch sie sollen sukzessive zukunftsgerecht weiterentwickelt werden unter Aspekten wie Barrierefreiheit, Lärmschutz und Wohnumfeldqualität.

 

Des Weiteren stellt RM Zack den Antrag im Handlungsfeld „Ortsbild“ bei dem Unterziel „Qualitative Anforderungen an die Baugebietsentwicklung verankern“ das Wort „neuer“ aus dem ersten Satz zu streichen.

 

Nach kurzer Aussprache wird einstimmig (18 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

Im Handlungsfeld „Ortsbild“ wird das Wort „neuer“ aus dem ersten Satz in der Erläuterung des Unterziels „Qualitative Anforderungen an die Baugebietsentwicklung verankern“ gestrichen, sodass der Satz nun wie folgt lautet: „Bei der Entwicklung von Baugebieten ist eine hohe städtebauliche Qualität anzustreben, da diese das Ortsbild nachhaltig prägen werden“.

 

RM Böschen regt an, das Thema „Sottrum als atomares Endlager“ als weiteren Punkt in das Entwicklungskonzept mit aufzunehmen. Er ist der Ansicht, dass dringend gegen diese Angelegenheit vorgegangen werden muss.

 

Bgm. Krahn stimmt mit RM Böschen im Hinblick auf die Wichtigkeit dieses Themas überein. Jedoch ist er der Meinung, dass dies eine Angelegenheit des Landkreises, der Samtgemeinde Sottrum und der Gemeinde ist und hierüber auch mit anderen Kommunen beraten werden sollte.

 

RM Klee möchte wissen, wie mit den Bauanträgen von Investoren bzw. Plananträgen verfahren wird, die bereits vor ca. 1,5 Jahren gestellt wurden. Es war geplant diese möglichst zeitnah zu bearbeiten und die Antragsteller nicht bis 2030 warten zu lassen. Ihm fehlt die Verzahnung.

 

GD Bahrenburg äert, dass die Anfragen mit in den weiteren Prozess aufgenommen und in die Arbeitsgruppe getragen werden. Damit kommt auch die Verzahnung.

 

Bgm. Krahn geht mit GD Bahrenburg konform und ergänzt, dass auch die Leitlinien dieses Thema beinhalten.

 

RM Klee möchte wissen, wie lange es ca. dauern wird, bis die Maßnahmen vorgestellt werden.

 

Frau Klehn vom Planungsbüro teilt mit, dass die Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 19.10.2020 vorgestellt werden.

 

Nach Vorstellung der Beispiele, wie aus einem Ziel eine Maßnahme wird, lässt Bgm. Krahn über das Entwicklungskonzept abstimmen.X
 


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (18 Ja-Stimmen) beschlossen:  


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt das Entwicklungskonzept mit den oben aufgeführten Änderungen.