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Auszug - Information des LBEG über den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis „Reeßum“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2019/125 Information des LBEG über den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis „Reeßum“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.10.2019 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie informiert, dass die Vermillion Energy Germany GmbH einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis „Reeßum“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen um weitere drei Jahre gestellt hat. Diese Erlaubnis gibt dem Antragsteller nicht das Recht tatsächlich Aufsuchungshandlungen vorzunehmen. Dies ist dann nur aufgrund zugelassener bergrechtlicher Betriebspläne nach dem Bundesberggesetz zulässig. Die Erlaubnis soll um jeweils drei Jahre verlängert werden, soweit das Erlaubnisfeld trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden konnte. Die Gründe für die Versagung der Erlaubnis sind im § 11 des BBergG bestimmt. Neben der Zuverlässigkeit des Antragstellers können auch überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Versagungsgründe sind mir nicht bekannt, daher kann von der Vorlage einer Stellungnahme abgesehen werden.

 

X

 

Verw. FA. Behrens erläutert die Vorlage.

 

SGBgm. Freytag bringt zum Ausdruck, dass verwaltungseitig nicht vorgesehen ist eine Stellungnahme abzugeben.

 


Nach kurzer Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung) beschlossen:

 


Die Samtgemeinde Sottrum trägt dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine Stellungnahme zur beantragten Erlaubnis „Reeßum“ vor.