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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2022/231 BV

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Das Familienforum SIMBAV e. V. hat mit Schreiben vom 07.07.2022 (Eingang am 18.07.2022) für das Jahr 2023 eine Förderung in Höhe von 3.000,00 Euro beantragt. In den Jahren 2019 2022 hat die Samtgemeinde Sottrum den Verein mit 3.000,00 Euro gefördert.

 

In den voran gegangenen Jahren wurde die Förderung immer wie folgt ausgezahlt:

 

-          1. Teilzahlung in Höhe von 2.000,00 Euro nach Vorlage der Teilnehmerzahlen in den Gruppen in Hellwege und Reeßum

 

-          2. Teilzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro nach Vorlage eines Verwendungsnachweises

 

Im Haushaltsplanentwurf für 2023 ist der beantragte Betrag bereits enthalten (281001.431802).

 

Bei der Abforderung der 1. Teilzahlung in Höhe von 2.000,00 Euro für das Jahr 2022 teilte mir die SIMBAV e. V. per E-Mail am 05.07.2022 folgende Zahlen der Gruppen mit:

 

-          Hellwege bis zum 25.05.2022

19 Termine mit insgesamt 114 Erwachsene und 117 Kinder

 

-          Reeßum bis zum 17.06.2022

20 Termine mit insgesamt 176 Erwachsene und 199 Kinder

 

Anlage(n):

 

-          Antrag Familienforum SIMBAV e. V. vom 07.07.2022 mit Finanzierungsplan

 



 

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  1. Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Arbeit des Familienforums SIMBAV e. V. im Jahr 2023 mit einem jederzeit widerrufbaren Zuschuss in Höhe von höchstens 3.000,00 Euro. Hierüber ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die erste Teilzahlung in Höhe von 2.000,00 Euro erfolgt nach Vorlage der Teilnehmerzahl in den Gruppen in Hellwege und Reeßum. Die zweite Teilzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die gesamten 3.000,00 Euro.

 

  1. Im Haushalt 2023 wird unter der Kostenstelle 281001.431802 für die Förderung der SIMBAV e. V. ein Ansatz in Höhe von 3.000,00 Euro eingestellt.



 

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Anlagen

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