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Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2022/230 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Überörtliche Kulturförderung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Samtgemeinde
- Federführend:
- Bildung, Soziales und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
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Vorberatung
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24.11.2022
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
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Vorberatung
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08.12.2022
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Erledigt
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Samtgemeindeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Samtgemeinde Sottrum
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt:
- Die Kulturinitiative Sottrum e. V. hat mit Schreiben vom 28.08.2022 (Eingang: 31.08.2022), wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Antrag auf Förderung für Kulturangebote im Jahre 2023 in Höhe von 3.550,00 Euro gestellt. Hiervon sollen 2.500,00 Euro für das Jubiläum verwendet werden.
- Die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen hat mit E-Mail vom 20.09.2022, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Antrag auf Förderung für die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 in Höhe von 500,00 Euro gestellt. Im Haushaltsjahr 2022 betrug die Förderung 1.000,00 Euro.
Der Haushaltsentwurf 2023 sieht, wie in der Vergangenheit auch, einen Gesamtansatz für die überörtliche Kulturförderung in Höhe von 2.000,00 Euro vor. (Kostenstelle: 281001.431801)
Anlage(n):
- Antrag der Kulturinitiative Sottrum e. V. vom 28.08.2022
- Antrag der Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen vom 20.09.2022
- Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Kulturangebote der Kulturinitiative Sottrum e. V. im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 1.500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Kulturinitiative Sottrum e. V. ausgezahlt.
- Die Samtgemeinde Sottrum fördert die Durchführung der Rotenburger Gitarrenwoche 2023 mit einem Betrag in Höhe von höchstens 500,00 Euro. Die Förderung wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises an die Rotenburger Gitarrenwoche in Ahausen ausgezahlt.
- Für die überörtliche Kulturförderung wird im Haushalt 2023 unter der Kostenstelle 281001.431801 ein Ansatz in Höhe von 2.000,00 Euro eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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147,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,2 kB
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