Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2022/097 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Der Tierschutzverein für den Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V. hat mit Schreiben vom 24.01.2022 beantragt, ab dem 01.01.2023 die Fundtiere aus der Samtgemeinde Sottrum aufzunehmen. Ein gleicher Antrag wurde bereits jeweils für die letzten Jahre 2019 2022 durch den Samtgemeindeausschuss abgelehnt.

Die Fundtiere aus dem Bereich der Samtgemeinde Sottrum werden vertragsgemäß seit dem 01.07.2017 in der Tierklinik Posthausen abgegeben, tierärztlich versorgt und bei Nichtabholung anschließend zum Tierheim in Brinkum überführt. Die Kommunen im Südkreis des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben sich, bis auf die Stadt Rotenburg (Wümme), für eine weitere Unterbringung der Fundtiere im Tierheim Bremen-Brinkum ausgesprochen. Für die Samtgemeinde Sottrum ist die Abgabe der Fundtiere in Posthausen zusätzlich aufgrund der örtlichen Nähe von Vorteil. In der Vergangenheit gab es mit der Unterbringung der Fundtiere in Posthausen keinerlei Probleme.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


Der Antrag des Tierschutzvereines für den Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V. auf Wiederaufnahme von Fundtieren aus dem Bereich der Samtgemeinde Sottrum wird abgelehnt. Die Fundtiere werden auch zukünftig im Tierheim Bremen-Brinkum untergebracht. Die Abgabe der Tiere ist auch weiterhin in der Tierklinik in Posthausen möglich.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...