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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2022/095 BV

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
r die Sicherung der Löschwasserversorgung in neuen Baugebieten ist die Installation einer leitungsunabhängigen Entnahmestelle in Form eines Löschwasserbrunnens bzw. einer Löschwasserzisterne erforderlich, da die neu installierten Hydranten in Baugebieten oftmals lediglich als Endhydraten gesetzt werden und im Brandeinsatz nicht immer ausreichend wären. Der Wasserversorgungsverband hat zu seiner Rolle als Trinkwassergarant insoweit schon ausführlich im Samtgemeindeausschuss am 08.10.2020 vorgetragen

 

Die Beauftragung zur Herstellung dieser Entnahmestellen soll durch die Samtgemeinde Sottrum erfolgen. Die entstandenen Kosten werden anschließend von der Mitgliedsgemeinde an die Samtgemeinde erstattet. Hierfür soll zukünftig eine Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Sottrum und der jeweiligen Mitgliedsgemeinde abgeschlossen werden. In dieser Vereinbarung ist zusätzlich ein Ablösungsvertrag enthalten, der 10 % der Herstellungskosten der Entnahmestelle beträgt. Dieser Betrag soll für anfallende Reparatur-, Unterhaltungs- sowie Ersatzbeschaffungskosten verwendet werden. Die dann anfallenden Kosten werden nach erstmaliger Fertigstellung von der Samtgemeinde Sottrum übernommen.

 

Den Entwurf einer Vereinbarung habe ich als Anlage beigefügt.
 

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 Die Samtgemeinde Sottrum strebt an, mit den Mitgliedsgemeinden die Vereinbarung zur Löschwasserversorgung bei der Herstellung von Baugebieten an. Hierzu wird den Gemeinden der Abschluss der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vereinbarung angeboten.
 

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Anlagen

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