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Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2022/079 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlegung eines Ruhewaldes in Hellwege - Antrag des Realverbandes Hellwege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Samtgemeinde
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Samtgemeindeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Samtgemeinde Sottrum
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Entscheidung
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07.07.2022
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Sachverhalt:
Der Realverband in Hellwege hat sich mit der Thematik Ruhewald beschäftigt. Er möchte gerne eine eigene Waldfläche in Hellwege für die Anlegung eines Ruhewaldes zur Verfügung stellen und diesen Ruhewald selbst betreiben. Ein erster Kontakt hierzu hat bereits vor einiger Zeit zunächst mit der Gemeinde Hellwege stattgefunden. Die Zuständigkeit für das Bestattungswesen obliegt der Samtgemeinde Sottrum. Daher hat der Realverband am 11.02.2022 einen Antrag auf Anlegung eines Ruhewaldes bei der Samtgemeinde Sottrum eingereicht.
Am 03.03.2022 fand ein erstes Vorgespräch mit Vertretern des Realverbandes, der Gemeinde Hellwege sowie der Samtgemeinde Sottrum statt. In diesem Austausch stellte der Realverband sein Projekt vor.
So soll auf dem Flurstück 213 der Flur 6 (12 ha) von Hellwege ein Ruhewald eingerichtet werden.
Weitere Informationen bzw. Vorstellungen des Realverbandes zur Errichtung eines Ruhewaldes sind:
- Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und die Samtgemeinde Sottrum tritt den Friedhofsbetrieb an den Realverband ab.
- Die Laufzeit des Ruhewaldes beträgt 99 Jahre ab Widmung. Alle Urnengräber haben diese Laufzeit, d. h. sie werden entsprechend 30 Jahre vor Ablauf der Widmung nicht neu besetzt.
- Im Wald wird eine Gedenkstätte errichtet für Trauerfeiern. Zusätzlich sollen Trauernde die Möglichkeit bekommen, entgeltlich die Kapelle in Hellwege zu nutzen.
- Bestattungen im Wald finden ohne Grabschmuck und Bepflanzung statt. Es werden ausschließlich Urnen beigesetzt, die biologisch abbaubar sind. Der Bestattungsplatz wird direkt nach der Beisetzung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
- Für die Bestattung werden sogenannte Biotope bestimmt. Das können neben Bäumen auch Findlinge o. ä. sein. Pro Biotop werden maximal 12 Urnengräber ausgewiesen, die terrestrisch vermessen werden.
- Pro ha Wald werden ca. 80 Biotope ausgewiesen.
- Bei einem Verlust eines Biotops durch Stürme oder Krankheiten muss der betroffene Baum ersetzt werden, um die Grabstätten zu erhalten.
- Die Verkehrssicherheit wird vor Inbetriebnahme durch Baumgutachter und professionelle Firmen hergestellt und regelmäßig überprüft.
- Es können ganze Biotope oder einzelne Urnenplätze erworben werden. Die Vergabe der Plätze ist nicht ausschließlich auf Hellweger Bürgerinnen und Bürger beschränkt.
- In regelmäßigen Abständen werden öffentliche Führungen angeboten.
- Die initialen Einrichtungskosten (Genehmigung, Vermessung, Verkehrssicherheit) werden vom Realverband Hellwege getragen, ebenso alle anderen Kosten und nötigen Arbeiten, die während der Laufzeit des Ruhewaldes anfallen.
- Nach Ablauf der Laufzeit wird der Ruhewald wieder zu einem ortstypischen Wald, die Widmung als Friedhof erlischt.
- Im Ruhewald darf keine Grabpflege vorgenommen werden. Es wird keine hohe Besucherzahl erwartet.
- Für die Einrichtung von Parkplätzen muss in diesem Falle keine neue Fläche versiegelt werden, denn es kann die vorhandene Infrastruktur des Friedhofes in Hellwege genutzt werden.
- Umwelteinflüsse stellen Waldbesitzer vor hohe Anforderungen und Kosten. Eine Nutzung dieses Waldes als Ruhewald könnte helfen, den gesamten dortigen Wald zu erhalten.
- Im Wald werden nur Bäume entnommen, die aus Gründen der Sicherheit für die Besucher weichen müssen.
- Der Wald bleibt für alle Besucher offen.
Da die Fläche des Realverbandes unmittelbar in der Nähe des kommunalen Friedhofes in Hellwege liegt und möglicherweise die Friedhofskapelle sowie die vorhandenen Parkflächen am Friedhof bei Beisetzungen im Ruhewald genutzt werden könnten, müsste dazu eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellwege und dem Realverband getroffen werden. Dies ist aber völlig unabhängig von der Entscheidung der Samtgemeinde.
Nach § 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 8. Dezember 2005 können Träger von Friedhöfen nur sein
1. Gemeinden oder
2. Kirchen, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften , wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
Friedhofsträger können mit der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben, insbesondere mit der Errichtung und dem Betrieb des Friedhofs, Dritte beauftragen; ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der mit der Trägerschaft verbundenen Pflichten wird durch die Übertragung nicht berührt.
Der Träger eines Friedhofs hat über die Bestattungen so Buch zu führen, dass sich nachvollziehen lässt, wer an welcher Stelle bestattet ist und wann die Mindestruhezeit abläuft.
In einem ersten Schritt ist zu entscheiden, ob die Samtgemeinde Sottrum Träger eines weiteren Friedhofs werden möchte. Dabei ist festzulegen, ob mehrere Ruhewälder in der Samtgemeinde Sottrum errichtet sollen. Sollte sich der Samtgemeinderat für einen oder auch mehrere Ruhewälder aussprechen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Der Antrag des Realverbandes ist den Bürgermeistern aller Mitgliedsgemeinden in der Bürgermeisterdienstsbesprechung bekannt gegeben worden. Bestrebungen zur Errichtung eines Ruhewaldes in der Samtgemeinde sind bisher nicht bekannt.
Bei Beschlusslage pro Ruhewald ist neben dem Flächennutzungsplanverfahren seitens der Samtgemeinde eine Satzung für diesen Friedhof zu erarbeiten. Darin sind die Verantwortlichkeiten und die Rahmenbedingungen festzusetzen. Ferner ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Samtgemeinde an den Einnahmen des Betriebes zu beteiligen ist. Die Samtgemeinde gewährleistet durch ihre Trägerschaft den Betrieb, auch wenn der Betreiber ausfallen sollte, für 99 Jahre. Der Realverband hat außerdem bereits signalisiert, dass die Samtgemeinde die gesetzliche Pflicht, über die Bestattungen so Buch zu führen, dass sich nachvollziehen lässt, wer an welcher Stelle bestattet ist und wann die Mindestruhezeit abläuft, übernehmen soll.
Grundsätzlich besteht derzeit kein entsprechendes Angebot in der Samtgemeinde. Durch die veränderte Bestattungskultur werden allerdings bereits jetzt schon auf den Friedhöfen insgesamt mehr Flächen zurückgegeben als neu vergeben. Dadurch entstehen für die Gemeinden als Friedhofsverwaltung mehr Pflegeflächen. Durch die Errichtung eines Ruhewaldes kann einerseits nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Trend verstärkt wird. Andererseits wird diese Art der Bestattung, so die Erfahrung anderer Standorte, häufig von Personen gewählt, die keinen Wohnsitz in der Samtgemeinde haben, so dass der Ruhewald weniger in Konkurrenz zu den örtlichen Friedhöfen als zu den anderen Ruhe- oder Friedwälder zu sehen ist.
Da nunmehr ein Antrag des Realverbandes Hellwege auf Anlegung eines Ruhewaldes vorliegt, ist ein Beschluss des Samtgemeinderates herbeizuführen, wie weiter verfahren werden soll.
Die Verwaltung regt an, noch vor dem Ratsbeschluss, eine Bereisung zu einem benachbarten Ruhewald (Kirchlinteln oder Lauenbrück) für den Fachausschuss und weitere interessierte Mitglieder des Samtgemeinderates zu organsisieren.
- Bevor abschließend über die Errichtung eines Ruhewaldes in der Samtgemeinde Sottrum entschieden wird, wird die Verwaltung beauftragt, eine Bereisung zu einem benachbarten Ruhewald zu organisieren, zu der die Mitglieder des Samtgemeinderates eingeladen werden.
- Die Samtgemeinde Sottrum spricht sich vorbehaltlich des Ergebnisses der Bereisung für Errichtung eines Ruhewaldes in der Samtgemeinde Sottrum aus. Dazu wird dem Antrag des Realverbandes Hellwege auf Errichtung und Betreibung eines Ruhewaldes in Hellwege, Flur 6, Flurstück 213 zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans, die Friedhofssatzung und die Beauftragung des Realverbandes mit dem Betrieb des Ruhewaldes vorzubereiten. Eine Beteiligung der Samtgemeinde an den Einnahmen ist vorzusehen und zu verhandeln.
