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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2023/250 BV

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

r den Betrieb der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2020 bis 2022 abgerechnet und den Bedarf für 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Aufgrund des relativ kleinen Gebührenhaushalts ergab die Bedarfsermittlung, dass sich in der vergangenen Abrechnungsperiode Überschüsse in Höhe von rd. 4.000  gebildet haben, die ich an die Gebührenpflichtigen weitergeben chte. Die Belastung für die Anlagenbetreibenden wird sich dadurch reduzieren. Auch die jetzt durchgeführte Ausschreibung der dezentralen Abwasserbeseitigung lässt keine Mehrkosten in den nächsten Jahren vermuten.

 

Ich beabsichtige daher folgende Anpassung:

 

Arbeitspreis je m³

bisher

seit 2021

neu

ab 2024

Verringerung

kalschlamm aus Kleinkläranlagen

51,62 €

43,76

7,86

Abwasser aus abflusslosen Gruben

27,93 €

18,39

9,54

 

Die Kosten der Sondereinsätze werden separat abgerechnet und orientieren sich allein an den ausgeschriebenen Konditionen.

 

Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2023 zu entnehmen.

 

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Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023. Die Gebühren werden ab 2024 angepasst.

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Anlagen

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