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Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2023/250 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Samtgemeinde
- Federführend:
- Bauen, Klimaschutz und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr
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Vorberatung
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16.11.2023
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Erledigt
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Samtgemeindeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Samtgemeinde Sottrum
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt:
Für den Betrieb der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2020 bis 2022 abgerechnet und den Bedarf für 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Aufgrund des relativ kleinen Gebührenhaushalts ergab die Bedarfsermittlung, dass sich in der vergangenen Abrechnungsperiode Überschüsse in Höhe von rd. 4.000 € gebildet haben, die ich an die Gebührenpflichtigen weitergeben möchte. Die Belastung für die Anlagenbetreibenden wird sich dadurch reduzieren. Auch die jetzt durchgeführte Ausschreibung der dezentralen Abwasserbeseitigung lässt keine Mehrkosten in den nächsten Jahren vermuten.
Ich beabsichtige daher folgende Anpassung:
Arbeitspreis je m³ | bisher seit 2021 | neu ab 2024 | Verringerung |
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 51,62 € | 43,76 € | 7,86 € |
Abwasser aus abflusslosen Gruben | 27,93 € | 18,39 € | 9,54 € |
Die Kosten der Sondereinsätze werden separat abgerechnet und orientieren sich allein an den ausgeschriebenen Konditionen.
Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2023 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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113 kB
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