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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2023/249 BV

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet die gemäß beschlossener Bedarfsermittlung erforderliche Anpassung der Benutzungsgebühr. Zur Umsetzung der Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist die Entwässerungsabgabensatzung zu ändern. Im Rahmen der Satzungsänderung ist daher im § 12 Abs. 1 der Satzung der Wert 2,37 durch 2,81 zu ersetzen.

 

 

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Der Samtgemeinderat beschließt die 19. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Sottrum.


 

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Anlagen

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