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Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2023/248 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Samtgemeinde
- Federführend:
- Bauen, Klimaschutz und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr
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Vorberatung
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16.11.2023
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Erledigt
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Samtgemeindeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Samtgemeinde Sottrum
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt:
Für den Betrieb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2021 und 2023 abgerechnet und den Bedarf für 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Die Bedarfsermittlung ergab, dass ab 2024 eine Gebührenanpassung erforderlich wird, um die künftig anfallenden Kosten zu decken.
Der Gebührenbedarf für die Inanspruchnahme der zentralen Schmutzwasserkanalisation erhöht sich von derzeit 2,37 €/m³ auf künftig 2,81 €/m³.
| bisher seit 2021 | neu ab 2024 | Erhöhung |
Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung | 2,37 € | 2,81 € | 0,44 € |
Die Anpassung ist erforderlich, da die Kalkulation den Verlustausgleich aus den abgerechneten Jahren von rd. 380.000 € aufnimmt, die ab 2024 ausgeglichen werden müssen. Während in den Jahren 2021 und 2022 die kalkulierte Gebühr mit einer geringen Unterdeckung von etwa 2 % noch auskömmlich war, ist für das Jahr 2023 eine Deckungslücke von knapp 320.000 € zu erwarten. Zurückzuführen sind diese auf die Inflation sowie die hohen Energiekosten. Auch die gestiegenen Sach- und Instandhaltungskosten stellen eine große Herausforderung dar.
Weitere gebührenbeeinflussende Belastungen ergeben sich aus den Abschreibungen für die notwendigen Investitionen im Klärwerk sowie im Kanalnetz.
Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2023 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,9 kB
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