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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Samtgemeinde - SG/2023/248 BV

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

r den Betrieb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2021 und 2023 abgerechnet und den Bedarf für 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Die Bedarfsermittlung ergab, dass ab 2024 eine Gebührenanpassung erforderlich wird, um die künftig anfallenden Kosten zu decken.

 

Der Gebührenbedarf für die Inanspruchnahme der zentralen Schmutzwasserkanalisation erhöht sich von derzeit 2,37 /m³ auf künftig 2,81 /m³.

 

 

bisher

seit 2021

neu

ab 2024

Erhöhung

Abwassergebühr r die

zentrale Abwasserbeseitigung

2,37 €

2,81 €

0,44 €

 

Die Anpassung ist erforderlich, da die Kalkulation den Verlustausgleich aus den abgerechneten Jahren von rd. 380.000 € aufnimmt, die ab 2024 ausgeglichen werden müssen. hrend in den Jahren 2021 und 2022 die kalkulierte Gebühr mit einer geringen Unterdeckung von etwa 2 % noch auskömmlich war, ist für das Jahr 2023 eine Deckungslücke von knapp 320.000  zu erwarten. Zurückzuführen sind diese auf die Inflation sowie die hohen Energiekosten. Auch die gestiegenen Sach- und Instandhaltungskosten stellen eine große Herausforderung dar.

Weitere gebührenbeeinflussende Belastungen ergeben sich aus den Abschreibungen für die notwendigen Investitionen im Klärwerk sowie im Kanalnetz.

 

Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2023 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

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Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023. Ab dem Jahr 2024 beträgt die Abwassergebühr r die zentrale Abwasserbeseitigung je m³ 2,81 €.

 

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Anlagen

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