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ALLRIS - Auszug

16.11.2023 - 4 Entwurfsplanung "Ausbau Logistikhalle Feuerwehr"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vors. Henke ruft den Sachverhalt in Erinnerung.

 

SGBgm. Bahrenburg teilt mit, dass mit der bisherigen Planung nur  1/3 des Grundstücks, auf dem sich die Halle befindet, beplant wäre. ist. Das restliche Grundstück lässt viele Möglichkeiten der Gestaltung zu.

Die Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen der Halle liegt bei 1,45 Mio. Euro. Jetzt hat sich eine neue Sachlage ergeben, in Kürze wird die andere Halle frei und auch Büroräume.

 

Vor dem Hintergrund stellt Am. Hollmann  den Antrag der FDP/WfB-Fraktion, dass die Verwaltung beauftragt wird, alternativ eine eingeschossige Bauweise zu prüfen, die Kostenschätzung zu ermitteln und diese in den Haushalt einzustellen. Das Gebäude ist als Zweckbau zu planen.

 

 

SGBgm. Bahrenburg informiert, dass die Ursprungsplanung bei Ankauf schon einmal  vorsah, das mittlere Gebäude zu nutzen. Er ergänzt dass mittlerweile  die Abteilung Klima, Bauen und Umwelt“ zusätzlich schon einen Raum im Untergeschoss des Bürogebäudes nutzt. Vor dem Hintergrund formuliert er folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschluss:

Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Errichtung einer bei Bedarf Notstrom versorgten Logistikeinheit Feuerwehr auf dem Grundstück Bremer Str. 44, Sottrum mit folgenden Funktionen:

1.1. Fahrzeughalle mit drei Toren für die Fahrzeuge der Samtgemeindefeuerwehr (ELW, Fahrzeug Gerätewart, Nachschubfahrzeug/ Wechsellader (Containern auf dem Außengelände); ggf. noch MTW

1.2. Werkstatt mit Arbeitsplatz für den Gerätewart

1.3. Kleiderkammer

1.4. Atemschutzpflegestelle  mit Schwarz-Weiß-Trennung und der Möglichkeit auch Gerätschaften grob vor Abgabe an die FTZ zu reinigen

1.5. Materiallager mit 24h Zugangsbereich und Anlieferungsbereich

1.6. Schulungsraum für 48 Personen zugleich Stabsraum der Feuerwehr bei Großschadenslagen incl. angerenzendem Lagerraum für Schulungsmaterial und Material der Stabsarbeit, zugleich nutzbar als Funkraum

1.7. ro für Gemeindebrandmeister und Stellvertreter

1.8. Aktenarchiv

1.9. Umkleidebereich incl. Sanitärbereich mit Duschen

2. Im Haushalt 2024 werden auf Grundlage der vorliegenden Planungen 1,45 Mio. Euro zur Errichtung eingestellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch eine alternative eingeschossige Planung unter Einbezug der Fläche der zweiten jetzigen Halle erstellen zu lassen und zur endgültigen Beschlussfassung über den Fachausschuss vorzulegen. Die Beschlussfassung soll im ersten Quartal 2024 erfolgen.

 

Am Hollmann zieht seinen Antrag zurück.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Beschluss:

Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Errichtung einer bei Bedarf Notstrom versorgten Logistikeinheit Feuerwehr auf dem Grundstück Bremer Str. 44, Sottrum mit folgenden Funktionen:
    1. Fahrzeughalle mit drei Toren für die Fahrzeuge der Samtgemeindefeuerwehr (ELW, Fahrzeug Gerätewart, Nachschubfahrzeug/ Wechsellader (Containern auf dem Außengelände); ggf. noch MTW
    2. Werkstatt mit Arbeitsplatz für den Gerätewart
    3. Kleiderkammer
    4. Atemschutzpflegestelle  mit Schwarz-Weiß-Trennung und der Möglichkeit auch Gerätschaften grob vor Abgabe an die FTZ zu reinigen
    5. Materiallager mit 24h Zugangsbereich und Anlieferungsbereich
    6. Schulungsraum für 48 Personen zugleich Stabsraum der Feuerwehr bei Großschadenslagen incl. angerenzendem Lagerraum für Schulungsmaterial und Material der Stabsarbeit, zugleich nutzbar als Funkraum
    7. ro für Gemeindebrandmeister und Stellvertreter
    8. Aktenarchiv
    9. Umkleidebereich incl. Sanitärbereich mit Duschen
  2. Im Haushalt 2024 werden auf Grundlage der vorliegenden Planungen 1,45 Mio. Euro zur Errichtung eingestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch eine alternative eingeschossige Planung unter Einbezug der Fläche der zweiten jetzigen Halle erstellen zu lassen und zur endgültigen Beschlussfassung über den Fachausschuss vorzulegen. Die Beschlussfassung soll im ersten Quartal 2024 erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage