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ALLRIS - Auszug

18.09.2023 - 4 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 78 für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

VA Lohmeyer stellt den aktuellen Stand des Verfahrens vor und VA Behrens ergänzt, dass der Aufstellungsbeschluss der Anfang aller weiteren Planungen darstellt.

 

RM Brandt möchte wissen, ob die Grundstücke nach Abschluss des Verfahrens von der Gemeinde oder von der PGN vermarktet werden und GD Bahrenburg stellt klar, dass hier die Eigentümerinnen und Eigentümer entwickeln und ggf. vermarkten. Ein Eigentümer ist PGN. An dieser Stelle findet kein kommunales Bauen statt, sondern die Gemeinde bietet den Eigentümerinnen und Eigentümern die Gelegenheit, auf ihren vorhanden Grundstücken selbst zu bauen oder zu verkaufen. Das Ziel der Innenverdichtung ist, nötigen Wohnraum in bereits teilweise bestehender Infrastruktur zu schaffen, ohne dafür Fchen der Außenbereiche des Ortes zu nehmen.

 

RM Klee erklärt hierzu, dass die Gemeinde neue Wege geht, indem sie nicht vermarktet. Die Innenverdichtung löst damit den Konflikt zwischen der Schaffung von Wohnraum einerseits und Ressourcenschonung der Grünflächen andererseits.

 

RM Fricke ergänzt, dass es politisch durchaus gewollt ist, Privateigentümerinnen und -eigentümern die Chance zu geben, ihre Grundstücke zu bebauen oder zu verkaufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen den Straßen Am Meyerhofe, Am Friedhof, Am Osterfeld sowie Kornweg einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 78 und trägt die Bezeichnung „Am Meyerhofe“.

 

 

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Anlagen zur Vorlage