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14.12.2023 - 7 Antrag des Samtgemeindeelternrats auf Auflösung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Samtgemeinde Sottrum
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
ESGRin Wendt erläutert den Sachverhalt.
Aufgrund des Antrages hat die Verwaltung die Besetzung des Schulausschusses nochmals geprüft.
Nach § 110 des nds. Schulgesetz setzt sich der Schulausschuss aus Abgeordneten des Rats und einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertretungen der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertretung der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler (SuS) angehören. Die Abgeordneten des Rats müssen in der Mehrheit sein. Der Rat beruft die externen Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Die Vorschläge sind bindend. Neben den Mitgliedern soll mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.
Aktuell stehen 9 Ratsmitglieder 10 Nichtratsmitgliedern, zukünftig dann sogar 11 Nichtratsmitgliedern gegenüber, d.h. die gesetzlichen Höchstgrenzen sind überschritten.
Die Angelegenheit ist grundsätzlich nicht durch den Samtgemeindeausschuss vorzubereiten, da die Angelegenheit die Selbstorganisation der Vertretung in ihrer Eigenschaft als Organ betrifft. Angesichts der bestehenden Herausforderungen im Rahmen der Schulentwicklung auf der einen Seite und einer Abkehr der bisherigen Praxis zur Besetzung des Schulausschusses auf der anderen Seite ist die Angelegenheit jedoch am 07.12.2023 vorberaten worden. Einbezogen worden ist dabei auch die jüngste Erfahrung, dass in der letzten Schulausschuss-Sitzung am 30.11.2023 erstmalig durch die allgemeine Krankheitswelle kein stimmberechtigtes Mitglied der Vertretungen der Lehrkräfte anwesend sein konnte. Anders als für die Ratsmitglieder konnten die verbleibenden Vertretungen der Lehrkräfte nicht das Stimmrecht ausüben.
Im Sinne der Jugendbeteiligung in der demokratischen Willensbildung begrüßen Verwaltung und Politik auch den Vorschlag der Elternvertretung und schlagen daher die Auflösung und Neubildung des Schulausschusses vor.
Beschluss:
1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt, den Schulausschuss in der nächsten Sitzung des Rats aufzulösen und ihn neu zu bilden.
2. Der Rat beabsichtigt, den Schulausschuss mit 9 Ratsmitgliedern und 8 stimmberechtigten Nichtratsmitgliedern (jeweils eine Vertretung der Lehrkräfte nach Schulformen Grundschulen, OBS, Gymnasium und der Schülervertretung nach Schulformen OBS und Gymnasium) zu bilden
3. Neben den Mitgliedern sollen mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden. Die Grundschulen können sich darüber insgesamt als Vertretungen benennen.
4. Darüber hinaus sind pro Grundschule die Leitungen als Gäste einzuladen. Ihnen wird über die Tagesordnung die Gelegenheit geben, aus der Schule zu berichten und Anfrage zu stellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fraktionen und Gruppen sowie die Vertretungen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der SuS rechtzeitig vor der Sitzung um Benennung zu bitten.
