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ALLRIS - Auszug

15.12.2022 - 14 Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergeset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt, von einer weiteren Option zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht keinen Gebrauch zu machen und damit wie geplant nach § 2b UstG zum 01.01.2023 der Umsatzsteuerpflicht zu unterliegen.