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ALLRIS - Auszug

15.12.2022 - 5 Verkehrssicherung durch die Feuerwehr bei Veran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Beschluss:

Die Ortswehren der Samtgemeinde Sottrum können nach Zustimmung der jeweilig

verantwortlichen Ortsbrandmeister, die freiwillige Aufgabe der Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen, gem. §2, Abs. 6 NBrandSchG freiwillig übernehmen, sofern keine ausrei-chenden Kapazitäten zur Absicherung von der Polizei zur Verfügung stehen.

r örtliche Vereine, öffentliche Einrichtungen und Kirchen ist diese Aufgabe grundsätzlich gebührenfrei.