Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken, bspw. zum Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine örtliche Begehung durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Voraussetzungen
  • Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sicherstellen.
  • Der Antrag enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
  • Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
    • auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
    • die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zur Ausbildung vorgesehenen Tiere
    • Beschreibung der beabsichtigten Ausbildung
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere 
    • Beschreibung der beabsichtigten Einrichtung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Hunden haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Ziffer V.1.1.7 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), die nach dem Verwaltungsaufwand bemessen werden. Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 EUR - 1000,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Bearbeitungsdauer
  • Normalerweise nicht länger als 4 Monate
  • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden
Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Weitere Informationen werden Ihnen mit Erlass eines Bescheides mitgeteilt.