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Durch
die ständig ansteigenden Anforderungen an die Verwaltungsaufgaben entstand
bereits in den 50iger Jahren ein Reformdruck bei den kleinen ehrenamtlich
verwalteten Gemeinden. Als auch das öffentliche Schulwesen unter Berücksichtigung
der Landesschulplanung neu überdacht werden musste, schlossen sich schließlich
1969 die Gemeinden Bötersen, Clüversborstel, Everinghausen, Hassendorf,
Hellwege, Höperhöfen, Reeßum, Schleeßel, Sottrum, Stapel, Stuckenborstel,
Taaken und Winkeldorf auf freiwilliger Basis zur Samtgemeinde
Sottrum zusammen. Die damalige erste Hauptsatzung der Samtgemeinde Sottrum
trat am 30. Juni 1969 in Kraft.
Am 29.12.1970 erklärte die Gemeinde Horstedt ihren Beitritt zur Samtgemeinde.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum
Rotenburg (Wümme) am 1.
März 1974 kamen noch die Gemeinden Ahausen und Eversen hinzu. Die bereits
bestehende Samtgemeinde Sottrum wurde zu diesem Zeitpunkt unter das
neue Recht gestellt.
In diesem Zuge haben sich
auch die Gemeinden Ahausen und Eversen zur Gemeinde Ahausen, die Gemeinden
Bötersen und Höperhöfen zur Gemeinde Bötersen, die Gemeinden Horstedt,
Stapel und Winkeldorf zur Gemeinde Horstedt, die Gemeinden Clüversborstel,
Reeßum, Schleeßel und Taaken zur Gemeinde Reeßum und die Gemeinden Everinghausen,
Sottrum und Stuckenborstel zur Gemeinde Sottrum zusammengeschlossen.
Diese sieben Gemeinden wiederum bilden seit dem 1.3.1974 die Samtgemeinde
Sottrum in der heutigen Form.

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